Abenteuer Management - Manfred Angerer - Incentives, Seminare, Betriebsausflug, Hochseilgarten
 

 

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Für den Inhalt verantwortlich:

Abenteuer Management
Manfred Angerer
Am Wur 7
4582 Spital am Pyhrn

E-Mail: office@abenteuer-management.at
http://www.abenteuer-management.at

Tel./Fax: 07563/7076
Mobil: 0664/1422933
UID ATU 56252824

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Geschäftsbedingungen

Anmeldung:

Verträge können schriftlich, telefonisch, elektronisch oder persönlich mit dem Veranstalter vorgenommen werden. Sie anerkennen durch Ihre Anmeldung diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und dem Veranstalter. Der Veranstalter darf für die Durchführung des Events Unterverträge mit Partnern und Drittanbietern abschließen.

Nach Anmeldung erhält der Auftragnehmer eine schriftliche Auftragsbestätigung. Nach Unterzeichnung ist eine Anzahlung in Höhe des halben TN-Beitrages fällig. Der Restbetrag ist im Nachhinein ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig.

Teilnahmebedingungen:

Eine gute Gesundheit ist bei allen Veranstaltungen Voraussetzung. Die TeilnehmerInnen verpflichten sich, den Veranstalter über allfällige gesundheitliche Probleme in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme an einer Veranstaltung unter Drogen- und Alkoholeinfluss, unter Psychopharmaka oder dergleichen ist nur auf eigenes Risiko erlaubt.

Es ist die Pflicht des Kunden, sich an die Teilnahmebedingungen zu halten und den Weisungen des Veranstalters, der TrainerInnen und Hilfspersonen strikte zu folgen. Werden diese Bedingungen von einem/r TeilnehmerIn nicht erfüllt oder befolgt er/sie die Weisungen nicht, behält sich der Veranstalter vor, ihn von der Aktivität auszuschließen. Bei Ausschluss gelten die Stornobestimmungen.

Haftung:

Die Programme werden unter Berücksichtigung der größtmöglichen Sicherheitsstandards (europäische Richtlinien der ERCA) durchgeführt. Die Teilnahme an den Incentiveprogrammen und Seminaren findet auf Basis der Freiwilligkeit und auf eigene Gefahr und Risiko statt. Eine umfangreiche Haftpflichtversicherung seitens des Veranstalters besteht.

Der Veranstalter übernimmt für seine Kunden die Vermittlung von Produkten und Leistungen anderer Aktivitätsveranstalter. Aus dieser Vermittlertätigkeit kann keine Haftung für Vertragserfüllung, Unfälle, Verspätungen, Verluste oder andere Unregelmäßigkeiten übernommen werden. Überträgt der Veranstalter die Ausführung berechtigterweise auf einen Dritten, so haftet der Veranstalter nicht für dessen Handlungen und Unterlassungen.

Der Drittanbieter wird den Veranstalter wegen sämtlicher, von Kunden und Dritten gegenüber dem Veranstalter geltend gemachten Ansprüche, die sich insbesondere auf den Titel der Gewährleistung und des Schadenersatzes, aber auch auf jeden sonstigen erdenklichen Rechtsgrund stützen, schad- und klaglos halten.

Werden die Weisungen des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen nicht befolgt, entfällt jegliche Haftung seitens des Veranstalters.

Storno oder Auftragsänderung durch den Kunden:

Jede Anmeldung kann bis 30 Tage vor der Veranstaltung schriftlich kostenfrei storniert werden. Bei Rücktritt zwischen 29 bis 7 Tage vor dem Termin verrechnen wir an Stornogebühr 50 % des TeilnehmerInnenbeitrages, 6 bis 2 Tage vorher 75 %, bei späterer Kündigung oder bei Nichterscheinen ohne Absage werden 100 % in Rechnung gestellt. Die Gebühr entfällt, wenn ErsatzteilnehmerInnen genannt werden können.

Bei Terminverschiebung und Durchführung der bereits gebuchten Veranstaltung innerhalb von 6 Monaten entfallen die Stornokosten, jedoch wird der Gesamtbetrag sofort in Rechnung gestellt. Zusätzlich fallen Bearbeitungsgebühren in Höhe von € 25,- pro TeilnehmerIn an.
Sollte seitens des Veranstalters ein passender Termin erst nach der 6 Monatsfrist frei sein, fallen nur die Bearbeitungsgebühren an. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Zahlungsbedingungen:

Innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung netto ohne Abzug. Bei Zahlungsverzug verrechnen wir 10 % Verzugszinsen sowie Mahnspesen.

Rücktritt des Veranstalters - Programmänderung:

Sollte aufgrund von unvorhersehbaren Umständen (höhere Gewalt, Wetter- und Naturverhältnisse, behördliche Maßnahmen oder Sicherheitsrisiken) das vorgesehene Programm nicht durchführbar sein, behält sich der Veranstalter das Recht vor, dieses entsprechend anzupassen, oder ein Ersatzprogramm durchzuführen. Der Veranstalter ist aber bemüht, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen.

Gerichtsstand:

Für alle sich aus diesem Vertrage ergebenden Streitigkeiten ist der Gerichtsstand Windischgarsten.

Es gilt österreichisches Recht.

 

Soferne keine anderen Regelungen vereinbart wurden, gelten ausnahmslos diese Bedingungen.

 

 

 
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